AGB Hundetraining
Die vorliegenden AGB gelten für die Vertragsbeziehung zwischen der Hundeschule Canis - Optimus (im Folgenden:
Hundeschule) und Verbrauchern, die bei der Hundeschule Unterricht wahrnehmen (im Folgenden: Kunde).
§ 1 Vertragsinhalt
Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln.
Der Kunde erhält von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele.
§ 2 Anmeldung
1. Einzelstunden
In den Einzelstunden bietet die Hundeschule dem Teilnehmer zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht
an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen der Hundeschule und dem Kunden.
2. Gruppen
Die Hundeschule bietet zu den angegebenen Zeiten Gruppen an. An diesen kann der Kunde nach einer einmaligen Vorstellung und Zustimmung der Hundeschule nach Anmeldung für die jeweilige Stunde teilnehmen.
§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten
- Aktuelle Preise sind auf der Homepage zu finden oder werden auf Anfrage auch telefonisch/per E-Mail
bekannt gegeben. - Die Vergütung der Einzelstunden ist am Ende der Stunde zu entrichten.
- Die Vergütung von Gruppenstunden ist am Ende der Stunde zu entrichten.
- Bietet die Hundeschule Mehrfach-Karten (z. B. 10er-Karten) an, ist die Vergütung für alle erworbenen Einheiten beim Kauf der Karte zu entrichten.
- Für die Rechnungsstellung nach nicht fristgerechten Zahlungen behält sich die Hundeschule vor, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
- Geschlossene Workshops sind sofort oder nach Absprache in Raten zu leisten. Eine nicht vollständige Teilnahme an einem geschlossenen Kurs erhebt keinen Anspruch auf Erstattung.
§ 4 Änderungsvorbehalt – Unpünktlichkeit oder Absage durch den Kunden
- Sagt der Kunde Einzeltrainingstermine (§ 2 Abs. 1) nicht mindestens 24 Stunden vor Trainingstermin ab, ist die Einzeltrainingsstunde durch den Kunden zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.
- Die Absage bei regelmäßig stattfindendem Gruppenunterricht ist spätestens 24 Stunden vorher anzuzeigen,
ansonsten wird die Stunde berechnet. Krankheitsbedingte Absage im Einzelfall ist hiervon ausgenommen. - Im Falle von einer Unpünktlichkeit des Kunden behält sich die Hundeschule vor, die Wartezeit von der Trainingszeit abzuziehen. Die Vergütung des Trainings ist regulär zu entrichten.
§ 5 Änderungsvorbehalt – Unpünktlichkeit oder Absage durch die Hundeschule
- Die Hundeschule behält sich vor, Termine abzusagen. Die Hundeschule wird sich stets darum bemühen, anstatt einer Absage einen Ersatztermin anzubieten.
- Die Hundeschule teilt dem Kunden eine Terminabsage/-umlegung unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden
vor dem vereinbarten Termin mit. - Im Falle einer Absage der Hundeschule schuldet der Kunde der Hundeschule keine Vergütung.
- Im Falle einer Unpünktlichkeit der Hundeschule wird dem Kunden seine volle Trainingszeit zugestanden. Sollten dadurch andere terminliche Konflikte entstehen, sorgt die Hundeschule für einen Ersatz in Form von einer längeren Trainingseinheit beim nächsten Termin oder einer Vergütungsminderung.
§ 6 Haftung
- Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Eine private Unfallversicherung wird empfohlen.
- Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko.
- Die Hundeschule haftet bei eigenem Handeln nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese
keine vertragswesentlichen Pflichten oder Garantien betreffen oder zu Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen geführt haben oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz zugrunde liegen. - Sofern die Hundeschule auch für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf vertragstypische vorhersehbare Schäden begrenzt.
- Soweit die Haftung der Hundeschule ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt das auch für die Haftung von
gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen der Hundeschule. - Der Kunde haftet uneingeschränkt für jegliche Schäden, die sein Hund verursacht, nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsregelungen. Er bleibt während des Unterrichts verantwortlicher Tierhalter und Tieraufseher im Sinne der §§ 833,834 BGB. Der Unterzeichner verpflichtet sich, die Haftung im Schadensfall persönlich zu übernehmen, wenn ein Dritter für ihn an den Kursen teilnimmt.
- Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht mindestens eines Elternteils gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern.
§ 7 Sonstige Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheiten oder eine Läufigkeit des Hundes, sowie
eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die zur Störung des Kurses
führen kann, unverzüglich bei Kenntnis anzuzeigen. - Es dürfen nur Hunde am Unterricht teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender
Deckungssumme besteht. Ebenso ist vom Besitzer ein gültiger Impfpass mitzubringen und auf Verlangen
vorzulegen. Impfschutz gegen die folgenden Krankheiten: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose sollte bestehen. - Liegen Umstände gemäß Absatz 1 vor oder sind die Voraussetzungen gemäß Absatz 2 nicht gegeben, ist die
Hundeschule berechtigt, den Hund vom Kurs auszuschließen. Der Kunde kann mit einem anderen Hund teilnehmen oder an einem Ersatztermin, soweit möglich und wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Teilnahme geschaffen sind. - Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Absatz 1 und 2 oder verhält sich der Kunde selbst in einer Art und Weise, die den Unterricht und/oder das Training der anderen Teilnehmer stört, oder wirkt er in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Hundeschule berechtigt, ihn dauerhaft vom Unterricht auszuschließen. Bereits verbindlich gebuchte Stunden hat der Kunde zu zahlen.
- Bei Veranstaltungen, die praktische Anteile auf öffentlichen Wegen/Plätzen beinhalten, ist für den Hundehalter das Tragen einer Warnweste verpflichtend. Für den Hund ist eine angemessene Kennzeichnung (z. B. Reflektoren oder Warnweste) empfohlen.
§ 8 Datenschutz
- Die für das Training erforderlichen Daten werden für interne Zwecke gespeichert. Alle personenbezogenen
Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. - Die Kursinhalte inklusive der ausgegebenen Unterlagen unterliegen dem Copyright und dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der Hundeschule vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
§ 10 Bild- und Tonmaterial
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die Hundeschule alle Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit der Hundeschule erstellt wurden, für Werbezwecke (z. B. Homepage, Flyer, Themenabende, …), PR-Maßnahmen oder im Rahmen der Ausbildung, nutzen und verwenden darf. Erstellt der Teilnehmer selbst Bild- und Tonträger, die im Zusammenhang mit der Hundeschule entstehen, dürfen diese ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Hundeschule nur für private Zwecke des Teilnehmers verwendet werden. Eine Veröffentlichung bedarf der Zustimmung der Hundeschule. Die Hundeschule kann eine unentgeltliche Kopie der durch Dritte angefertigten Bild- und Tonträger verlangen.
Stand 01.01.2024