AGB Dogwalking
1. Die von Canis - Optimus aufgenommenen Daten des Hundehalters werden in einer Datenbank gespeichert. Diese werden nicht an Dritte oder Sonstige weitergegeben. Der Hundehalter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden dass die Daten aus dem Betreuungsvertrag gespeichert werden. Nach Auflösung des Vertrages werden diese gelöscht.
2. Während der Betreuungszeit bleibt der Besitzer Eigentümer des Hundes im Sine von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung)
3. Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung während der Betreuungszeit durch Beratungsgespräch im vornherein eingehend informiert. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben (z.b. Allergien)
4. Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich auch ausdrücklich auf die anderen in Betreuung befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.
5. Canis - Optimus hat eine Betriebshaftpflichtversicherung, die ausschließlich im Betreuungszeitraum und für das in Betreuung genommene Tier in Kraft tritt solange der Besitzer NICHT anwesend ist. Bei Anwesenheit des Besitzers ist ausschließlich dieser für alle folgen aus der Handlung seines Tieres verantwortlich. Diese tritt nur im Falle von vorsätzlichen Handeln seitens Canis - Optimus ein. Alles andere fällt unter Tierhaltergefährdungshaftung und ist nicht im Haftungsbereich von Canis - Optimus
6. Für Schäden, die der Hund an anderen Menschen, Hunden oder am Canis - Optimus Fahrzeug (z.b. Sitze / Polster) anrichtet, haftet allein der Hundehalter.
7. Der Hundehalter versichert, dass für seinen Hund eine Tierhaftpflichtversicherung besteht. Diese ist in Kopie vorzulegen und wird in den Daten gespeichert.
8. Der Hundehalter erklärt sich einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch Tierarzt oder sonstige Dritte meiner Wahl bei Erkrankungen oder im Falle eines Unfalles/Verletzungen seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.
9. Sollte es zu einem Vorfall wie in Punkt 6 und 8 kommen, verpflichtet sich Canis - Optimus den Besitzer unverzüglich zu Informieren.
10. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten oder Parasiten ist und regelmäßig geimpft wurde. Kopie des Impfausweises ist bei Übergabe des Hundes vorzulegen und wird unter den Daten gespeichert. (Alternativ Titternachweis)
11. Bei Verdacht der Erkrankung des zu betreuenden Hundes, verpflichtet sich der Halter dies ausdrücklich VOR Übergabe an Canis - Optimus bekannt zu geben. Canis - Optimus übernimmt keine Haftung für Kranke Hunde und deren Folgen.
12. Sollte Infolge einer nicht gemeldeten Krankheit andere Hunde der Meute erkranken (z.b. Flohbefall) so trägt allein der verursachende Hundehalter die Kosten für entstandenen Schaden.
13. Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen nur einzeln bzw. in dementsprechenden Gruppen geführt werden können. Der Hundehalter ist daher Verpflichtet rechtzeitig vorher die Läufigkeit seiner Hündin bekannt zu geben. Sollte dieser eine läufige Hündin ohne Bekanntgabe dieser in Betreuung geben so wird für eventuelle Folgen (Deckung der Hündin während der Betreuungszeit) Keine Haftung übernommen. Die hieraus entstehenden Kosten gehen allein zu lasten des Hundehalters.
14. Gibt der Hundehalter seine Hündin in der Läufgikeit mit ins Dogwalk und Canis - Optimus wurde vorab darüber informiert, so verpflichtet sich Canis - Optimus nach besten wissen und gewissen folgen aus der Läufigkeit zu vermeiden. Für das Risiko des ungewollten Deckaktes übernimmt Canis - Optimus dennoch keine Haftung
14b. Hündinnen vor und während der Standhitze werden, ohne Anspruch auf Erstattung, zum wohle der Gruppe, nicht im Walk mit genommen.
15. Die Schlüsselübergabe wird schriftlich festgehalten. Canis - Optimus haftet weder für Schlüssel-, Halsband- und/oder Leinenverlust. Ebenfalls wird keine Haftung für Schäden, Diebstahl usw. in der Wohnung / Haus des Hundes/Halters übernommen.
16. Canis - Optimus verpflichtet sich, den in Betreuung befindlichen Hund Art- und Verhaltensgerecht zu halten, bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetzt und dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
17. Der Hundehalter verpflichtet sich die vereinbarte Gebühr lt. Vertrag zu entrichten. Der Betrag ist per Überweisung aufgrund Rechnung am Ende des Monats für den jeweiligen Monat zu entrichten.
18. Canis - Optimus behält sich vor, das im Falle von fehlender Zahlung oder Fristüberschreitung eine erhöhte Mahngebühr oder im Falle von Pauschalverträgen die Löschung des Rabattes vor. Ebenfalls behält sich Canis - Optimus die Änderung von Überweisung auf Barzahlung vor.
19. Der Dogwalk wird als Abo ab 2 Tage pro Woche berechnet.
2 Tage Walk / Woche = Monatspauschale € 240,00
3 Tage Walk / Woche = Monatspauschale € 364,00
4 Tage Walk / Woche = Monatspauschale € 479,00
Zusatztage werden mit € 36,40 berechnet. Familien mit 2. Hund erhalten auf den 2. Hund 10% Rabatt.
20. Der Pauschalpreis wird Rückwirkend zum Ende des Monats berechnet.
21. In den jeweiligen Pauschbeträgen sind jeweils 8 Wochen Urlaub einberechnet. Die Monatspauschale ist auch im Falle von Urlaub und/oder Krankheit des Hundehalters/Hundes sowie Urlaub und/oder Krankheit des Betreuers fällig.
22. Monatspauschalen sind aufgrund Ihres günstigeren Preises und eines Fixen Platztes nur mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Monatsende möglich.
23. Kündigungen sind jeweils schriftlich per Mail/Brief beim Betreuer einzureichen. Eine Kündigung über WhatsApp oder mündlich ist nicht möglich.
24. Die gesetzliche Widerspruchsfrist von 14 Tagen ist von den Kündigungsfristen nicht betroffen
25. Eine Terminänderung ist mindestens 24 Stunden vorher anzumelden, da ansonsten die Tagesgebühr in jedem Falle zu bezahlen ist.
26. Dem Hundehalter ist bekannt, dass auch sozial unverträgliche Hunde aufgenommen werden.
27. Der Hundehalter verpflichtet sich eine Unverträglichkeit vor Übergabe des Hundes anzumerken. Bei Unfällen die auf verschweigen dieses Umstandes zurück zu führen sind haftet allein der Hundehalter für alle entstandenen Kosten.
28. Canis - Optimus obliegt die Entscheidung ob ein Walk nur mit Maulkorb oder gar im Einzelwalk möglich ist. Die Mehrkosten werden in Form eines Pauschalaufschlages an den Hundehalter übertragen.
29. Hundehalter eines unverträglichen Hundes und oder Hunden welche zu fressen von Unrat neigen und dessen Gesundheit gefährden sind verpflichtet einen gut sitzenden Maulkorb zu stellen. Kann dies nicht erfolgen stellt Canis - Optimus einen Maulkorb. Dieses wird mit € 0,50 pro Dogwalk verrechnet.
30. Canis - Optimus behält sich das Recht vor, Notfalls Maulkörbe auch ohne Absprache mit dem Besitzer einzusetzen um Gefahren für andere Hunde oder durch anderweitige Gefahrquellen (Giftköder, Unratfressen usw.) zu unterbinden.
31. Canis - Optimus verpflichtet sich bei auftreten von Problemen welche einen Maulkorb sinnvoll gemacht haben den Besitzer so bald als möglich zu unterrichten.
32. Der Hundehalter wird hiermit aufgeklärt, dass während der Betreuungszeit ein Restrisiko durch Unfall, Beissereien, Verletzungen jeglicher Art, weglaufen, sogar das Ableben des Hundes besteht.
33. Canis - Optimus schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Die Nachweispflicht obliegt dem Besitzer.
34. In den Wintermonaten sind die Besitzer verpflichtet zum Wohle des Hundes bei sehr kleinen oder schnell frierenden Rassen entsprechende Bekleidung zur Verfügung zu stellen.
35. Der Halter ist verpflichtet für den Hund alle nötigen Utensilien mit zu geben welche für das Führen dieses Hundes nötig sind (Kurzhaar Hunde evtl. Mantel. Hunde welche Maulkorb benötigen Maulkorb. Angsthunde ein Sicherheitsgeschirr usw.)
36. Der Halter ist verpflichtet dem Hund ein gut sitzendes Halsband sowie für die Anfangszeit ein passendes Geschirr für die Schleppleine bereit zu halten.
37. Sollte Halsband, Maulkorb zu groß/klein sein behält sich Canis - Optimus vor eigene Halsbänder und Maulkörbe zu verwenden bis eine Änderung durch den Halter erfolgt.
38. Canis - Optimus behält sich vor im Falle von Extremwetterlagen (extreme Hitze, Sturm etc.) den Dogwalk zu verkürzen oder im Zweifel zum wohle der Hunde ab zu sagen.
AGB Stand 01.01.2024